Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung 2026 – was Kommunen jetzt wissen müssen
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt eine der größten strukturellen Veränderungen im Grundschulbereich der vergangenen Jahrzehnte in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verpflichtet Kommunen, Schulträger und Bildungseinrichtungen dazu, ganztägige Angebote bereitzustellen – einschließlich eines vollwertigen Mittagessens. Die Umsetzung betrifft tausende Standorte und erfordert tragfähige Lösungen, die Organisation, Infrastruktur und Verpflegung gleichermaßen verlässlich abdecken.
Der Zeitplan ist klar definiert: Ab 2026 zunächst für die erste Klassenstufe, bis 2029 schrittweise für alle Grundschulkinder.
Damit wird Verpflegung zu einem festen Bestandteil der Bildungsinfrastruktur. Für viele Kommunen bedeutet das: Prozesse neu denken, Ressourcen bündeln und auf skalierbare Systeme setzen.
Der Zeitplan ist klar definiert: Ab 2026 zunächst für die erste Klassenstufe, bis 2029 schrittweise für alle Grundschulkinder.
Damit wird Verpflegung zu einem festen Bestandteil der Bildungsinfrastruktur. Für viele Kommunen bedeutet das: Prozesse neu denken, Ressourcen bündeln und auf skalierbare Systeme setzen.

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