DGE-Empfehlungen in der Betriebskantine umsetzen – Richtlinien, Beispiele & Praxis
Eine ausgewogene Ernährung am Arbeitsplatz ist längst mehr als ein Wohlfühlfaktor – sie gehört zu den zentralen Qualitätsmerkmalen moderner Gemeinschaftsverpflegung.Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat klare Kriterien entwickelt, wie Mahlzeiten in Betriebskantinen, Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen gestaltet werden sollten.Diese Empfehlungen bieten Unternehmen nicht nur Orientierung für gesunde Speisepläne, sondern schaffen auch Transparenz gegenüber Mitarbeitenden und Gästen. Wer sie umsetzt, zeigt Gesundheitsbewusstsein und unterstreicht seine Verantwortung für eine ausgewogene Ernährung im Arbeitsalltag.
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Was beinhalten die Empfehlungen der DGE für Betriebsverpflegung?
Die DGE-Empfehlungen basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sollen eine ausgewogene, nährstoffreiche und umweltbewusste Ernährung fördern.Für die Betriebsverpflegung gelten insbesondere folgende Grundprinzipien:
- Hoher Anteil pflanzlicher Lebensmittel: Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte sollen täglich Bestandteil der Mahlzeiten sein.
- Reduzierter Fleischkonsum: Maximal 150 Gramm Fleisch pro Woche zur Mittagsverpflegung, bevorzugt Geflügel.
- Regelmäßiger Fischverzehr: Eine Portion pro Woche im Mittagsgericht – idealerweise fettreiche Sorten wie Lachs oder Makrele.
- Vollkorn statt Weißmehl: Getreideprodukte sollten überwiegend in Vollkornqualität angeboten werden, mindestens einmal pro Woche in der Mittagsverpflegung
- Fette aus pflanzlichen Quellen: Rapsöl als Standardfett, Lein- oder Walnussöl anstelle tierischer Fette.
- Zuckerarme Getränke: Wasser und ungesüßter Tee als Standard.
Ziel ist eine abwechslungsreiche Menügestaltung, die sowohl die Energie- und Nährstoffzufuhr als auch ökologische Aspekte berücksichtigt.
DGE-VerpflegungsCheck – Qualitätsnachweis für Betriebskantinen
Betriebe, die ihre Speisepläne dauerhaft nach den DGE-Kriterien ausrichten, können eine DGE-geprüfte Qualität erhalten.Diese dient als objektiver Qualitätsnachweis und stärkt das Vertrauen der Belegschaft in die Betriebsgastronomie.Voraussetzungen für die DGE-Zertifizierung:
- Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards für die jeweilige Verpflegungsform (z. B. in der Betriebskantine, Verpflegung für Kliniken, Seniorenverpflegung oder zur Schulverpflegung).
- Nachweis über den Einsatz nährstoffschonend verarbeiteter Zutaten.
- Erstellung von Speiseplänen mit ausgewogenem Nährstoffverhältnis und regelmäßiger Kontrolle.
Die Zertifizierung kann dabei nicht nur das Markenimage stärken, sondern auch im Rahmen von Nachhaltigkeitsberichten und Arbeitgebersiegeln kommuniziert werden.






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